Was hat es mit ACTA eigentlich auf sich?

Schon seit knapp 2 Jahren wird über ein Abkommen namens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) verhandelt, was vorgeblich dazu dienen soll, Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie besser bekämpfen zu können und eine länderübergreifende Regelung zu finden. Die ersten geheimen Gespräche fanden schon 2008 statt und mittlerweile haben dieses Abkommen 37 Länder unterzeichnet, davon 22 alleine aus der EU. Folgendes Youtube-Video zeigt sehr anschaulich was ACTA ist und wie tiefgreifend die Auswirkungen dieses Abkommens auf sämtliche Internetnutzer sind:


http://www.youtube.com/watch?v=yWqta3S9vcc [...]

Welche Auswirkungen hat ACTA auf den Internetnutzer?

Um es gleich vorweg zu sagen: Gravierende!!! Beispielsweise dürfte Youtube und Twitter in der heutigen Form nach dem ACTA-Abkommen gar nicht mehr existieren, da zahllose Videos, Clips und Bilder auf Youtube unter den ACTA-Schutz fallen würden. Auch für viele weitere Internetseiten- und angebote bedeutet das Inkraftreten von ACTA das Aus. Aber das Abkommen geht noch viel weiter. Auch Internetprovider würden unter Druck geraten, da Internetprovider künftig für Verstöße ihrer Kunden haften müssen. Um einer Haftung zu entgehen, müssten die Internetprovider die Überwachung und Vorratsdatenspeicherung von Internetnutzern massiv ausbauen. Zwar ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die Provider hätten gar keine andere Chance, um sich vor Klagen und Strafzahlungen zu schützen. In diesem Zusammenhang sind auch Inhaltsfilter seitens der Internetprovider denkbar, um den Zugriff auf unter den ACTA-Schutz stehende Beiträge schon von vornherein zu unterbinden. Es könnte theoretisch passieren, dass ihr MP3-Player bei einem Grenzübertritt (z.B. bei einer Urlaubsreise) nach Raubkopien durchsucht wird, denn auch dies ist in dem ACTA-Abkommen vorgesehen. Außerdem kann Tauschbörsennutzern der Internetzugang gesperrt werden. All dies stellt schon einen massiven Eingriff in die Freiheit eines jeden Bürgers dar. Aber selbst das ist längst nicht alles...!

Die Kriminalisierung des Bürgers:
ACTA hat auch Konsequenzen ausserhalb des Internets. Da ACTA alle Urheberrechte schützt, geht es nicht nur um den Download von geschützten Werken wie Lieder oder Filme aus dem Internet.

Sogar Wörter, Phrasen oder Sätze könnten unter ACTA-Schutz stehen. Ebenso wie Rezepte, Nahrungsmittel und Saatgut. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung des ACTA-Irrsinns: Wenn Sie beispielsweise an einem Kochkurs teilnehmen und dort "Reispfanne Hamburger Art" kennenlernen und dieses Gericht dann anschließend zuhause mit ihren Partner nachkochen, haben Sie sich dadurch praktisch strafbar gemacht, da Sie für dieses Rezept keine Rechte inne und keine Gebühr gezahlt haben. Ihr Partner übrigens ebenfalls! ACTA sieht zudem vor, dass Verstösse an den jeweiligen Rechteinhaber weitergeleitet werden und dieser dann seinerseits Schadensersatz oder Strafforderungen erheben kann. Wenn nun ein Internetnutzer ein Video der letzten Geburtstagsfeier einstellt, bei der im Hintergrund Musik läuft, deren Rechte er nicht besitzt, hat er sich ebenfalls strafbar gemacht und muss mit einer Anzeige rechnen. Schon heute sehen gerade Youtube-Nutzer die ersten Auswirkungen einer solchen Gesetzgebung, indem bei einigen Musiktiteln der Zugriff verweigert wird mit dem Hinweis "Dieser Titel ist in ihrem Land nicht verfügbar". Jedoch ist das nichts im Vergleich dazu, wenn ACTA erstmal in Kraft tritt.